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Gastartikel: Günther Thömmes über das Reinheitsgebot vom 23. April 1516

Am 23.4.2016 jährt sich zum 500. Mal der Tag, an dem die beiden damals Bayern gemeinsam regierenden Herzöge, Wilhelm IV. und sein jüngerer Bruder Ludwig X., während des Ständetags zu Ingolstadt die später als »Reinheitsgebot« bekannt gewordene Verordnung erlassen haben. Ein willkommener Anlass, um einmal zurück zu schauen auf deren wechselvolle Geschichte und ihre Interpretationen.

Herzlichen Glückwunsch: 500 Jahre »Reinheitsgebot« für Bier – eine Würdigung

Gastbeitrag von Autor und Dipl. Braumeister Günther Thömmes>

Die Hoffnung der Brauerbünde {des Deutschen wie auch des Bayerischen} auf Anerkennung des Reinheitsgebotes als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe erhielt Anfang 2015 einen herben Dämpfer: Der Antrag wurde abgelehnt. Warum und weshalb? Dazu muss man einmal einen Blick hinter die Kulissen werfen. Denn ein Reinheitsgebot gibt es eigentlich gar nicht. Es offenbart sich uns vielmehr in mindestens drei Spielarten:
Da ist zum einen der offizielle Text dieser Verordnung, dessen Beginn jeder Brauer und Bierfan wohl im Schlaf aufsagen kann: »Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll.« Zum Zweiten gibt es die Version des Reinheitsgebotes der Brauerbünde und Großbrauereien – und, drittens -, das Reinheitsgebot, wie es heute tatsächlich in der Praxis umgesetzt wird. Es wird sich zeigen, dass diese drei Versionen so gut wie überhaupt nichts miteinander zu tun haben, und erst recht nichts mit der gebrauten Realität.

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